WER kann sich an uns wenden?
Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Kenntnis der Eltern in einer Beratungsstelle beraten lassen wenn:
für Kinder und Jugendliche eine Not- und Konfliktlage besteht
für Kinder und Jugendliche durch die Beratung eine gefährliche Lage abgewendet werden kann
für Kinder und Jugendliche die Kenntnisnahme durch die Eltern gefährlich ist
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene:
wenn es um Fragen zu sexuellem Missbrauch oder zu Gewalt (innerhalb oder außerhalb der Familie) geht
wenn Du selbst von sexuellem Missbrauch und oder Misshandlung betroffen bist
wenn Du Deine Freundin/Deinen Freund unterstützen möchtest
wenn Du Zeuge häuslicher Gewalt warst und Du Unterstützung für weitere Schritte in Deiner Familiensituation brauchst
Mütter und Väter:
wenn Ihr Kind sexuell missbraucht wurde (innerhalb oder außerhalb der Familie)
wenn Ihr Kind Zeuge von häuslicher und/oder Partnergewalt wurde
wenn Sie als Mutter oder Vater Ihr Kind schlagen und dieses Verhalten ändern wollen
Jemand, der Kinder oder Jugendliche gefährdet sieht:
wenn sich ein Kind aus Ihrer näheren Umgebung hilfesuchend an Sie wendet
wenn Sie sich als professionelle Fachkraft bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Misshandlung und Vernachlässigung qualifizierte Beratung und Begleitung wünschen
wenn Sie als professionelle Fachkraft wie z.B. Kinderarzt, Verfahrenspfleger, pädagogisch Arbeitende, weiterführende Beratung oder psychosoziale Begleitung einer Familie für notwendig halten
WER berät Sie oder Dich?
Die Beratungen werden von erfahrenen Fachkräften mit pädagogischer und traumapädagogischer Ausbildung durchgeführt.