Pressemitteilung zum heutigen Tag der gewaltfreien Erziehung

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW
Pressemitteilung

Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30. April fordert der Deutsche Kinderschutzbund in
Nordrhein-Westfalen,Kinder jeden Alters bei Anzeichen von Gewalt- und
Missbrauchserfahrungen anzuhören und ernst zu nehmen. Wuppertal, 30. April 2019 “Gewalt
hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche können körperliche, seelische oder sexualisierte
Gewalt erleiden, das fängt schon mit dem berühmten Klaps an. Auch Vernachlässigung
und mangelnde Unterstützung sind eine passive Form von Gewalt”, sagt Krista Körbes,
Landesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Nordrhein-Westfalen.
“In all diesen Bereichen gibt es hohe Dunkelziffern. Wir müssen davon ausgehen, dass
schätzungsweise jedes vierte Kind im Laufe des Heranwachsens Gewalt erlebt
– in unterschiedlicher Intensität und Dauer.”

Kinder und Jugendliche haben seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Dennoch erleben viel zu viele Kinder weiterhin verschiedene Formen von Gewalt: in der Familie,
im sozialen Umfeld, in Kitas, Schulen oder anderen Einrichtungen. Der Deutsche Kinderschutzbund
fordert deshalb Jugendämter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf, Hinweisen auf Gewalterfahrungen
von Kindern aller Altersstufen ausreichend nachzugehen. Dass dies in vielen Fällen nicht erfolgt,
zeigt auf besonders schreckliche Weise der kürzlich bekannt gewordene jahrelange Missbrauch
von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde. Bei einem anderen Fall im Münsterland stand eine
Kita-Leiterin unter Missbrauchsverdacht, die Aussagen der Kinder wurden aber als nicht
glaubwürdig eingestuft. “Die Annahme, Kinder, vor allem kleine Kinder, könnten nicht befragt
werden oder keine glaubwürdigen Aussagen treffen, ist nicht grundsätzlich stichhaltig.

Kinder müssen gehört werden. Die Frage, ob die Situation des Kindes überprüft oder
Ermittlungen aufgenommen werden, darf nicht vom Alter des Kindes abhängig gemacht werden”,
erklärt DKSB Landesgeschäftsführerin Krista Körbes. Diese Befragungen müssten jedoch
in die Hände qualifizierter Fachleute gelegt werden. Das Recht des Kindes auf Gehör und
Meinungsäußerung ist auch bei der Teilnahme an Gerichtsverfahren von maßgeblicher
Bedeutung. Der Kinderschutzbund plädiert deshalb für entsprechende Qualifikationen
und Fortbildungen von Richter*innen, Staatsanwält*innen und Verfahrensbeiständen.
Zudem hat der Verband die AG “Kindgerechte Justiz” gegründet, die der Frage nachgeht,
wie den Kinderrechten im Justizsystem besser Geltung verschafft werden kann und Kinder in
Verfahren, die ihre Angelegenheiten betreffen, stärker beteiligt werden können.

Der Tag der gewaltfreien Erziehung wird in Deutschland seit 2004 begangen.
Er soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie
Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien
Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Nicole Vergin Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Tel.: 0157 714 77 348
E-Mail: n.vergin@dksb-nrw.de<mailto:n.vergin@dksb-nrw.de>